top of page
Kostenübernahme
Seit dem 01. Januar 2017 haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 mit und ohne eingeschränkter Alltagskompetenz (wie z.B. Demenz) Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse für so genannte Betreuungs- und auch hauswirtschaftliche Entlastungsleistungen. Die Kostenübernahme ist durch Ihre Pflege / Krankenkasse und das Amt für Senioren und Soziales möglich. Wir sind für Sie da mit unseren individuellen Betreuungs- und haushaltsnahen Dienstleistungen sowie anerkannten Unterstützungsangeboten im Alltag nach §45a SGB XI und §45b SGB XI.
bottom of page
